Höhere Lehranstalt für Mode

HLM

Nach Abschluss der HLM kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein

  • Managementaufgaben in der Bekleidungswirtschaft
  • Managementaufgaben in  Produktionsbetrieben anderer Branchen bzw. in fachverwandten Bereichen: Produktdesign, Wohnausstattung, Bijouterie, Accessoires
  • Betriebswirtschaft: Einkauf/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen, Verwaltung
  • Tätigkeiten in Kreativberufen: Grafik und Design, Modeberatung, Typberatung
  • Selbstständige/r Unternehmer/in:
    • nach 1-jähriger Fachpraxis: Damen- und Herrenkleidermacher/in
    • ohne weitere Fachpraxis: sämtliche freie Gewerbe wie Modist/in, Kunstgewerbe, Führung von Handelsbetrieben (zB Boutiquen)

 Außerdem bietet dir die HLM eine fachliche Basis für folgende weiterführende Ausbildungen: 

  • Meisterklasse/Meisterprüfung für Damen- und Herrenkleidermacher
  • New Design University St. Pölten: Grafikdesign und mediale Gestaltung, Innenarchitektur und 3D-Gestaltung, Event Engineering
  • Kunstuniversität Linz: Mode, textil-kunst-design
  • Universität für angewandte Kunst Wien
  • FH Joanneum Graz: Industrial Design, Ausstellungsdesign
  • Pädagogische Hochschule Wien: Mode- und Designpädagogik

Selbstverständlich kannst du auch an allen anderen Universitäten und Hochschulen studieren.

Nach 5 Jahren HLM hast du folgende Berechtigungen:

  • Zugang zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs, …
  • selbstständige Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes (nach 1-jähriger Fachpraxis)
  • selbstständige Ausübung weiterer reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich)

Ersatz der Unternehmerprüfung

Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben und Handwerken (wie zB Damen- und Herrenkleidermachergewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst ua. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Absolvent/innen der HLM entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).

Fachpraxis 

Zur selbstständigen Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes ist nach Abschluss der HLM eine einjährige Fachpraxis zu absolvieren.

Zur selbstständigen Ausübung von anderen reglementierten Gewerben, wie zB Unternehmensberater/in, Versicherungsagent/in und selbstständige/r Buchhalter/in, ist die Absolvierung einer Fachpraxis vorgesehen.