Fachschule für Mode
FM
Nach Abschluss der FM kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein
- Verkaufsassistent/in
- Bekleidungsgestalter/in
- Textilhandel
- Dekorateur/in
- Betriebswirtschaft: Einkauf/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen, Verwaltung
- Tätigkeiten in Kreativberufen: Bekleidungsgestaltung, Modeberatung, Typberatung
- Selbstständige/r Unternehmer/in:
- nach 1-jähriger Fachpraxis: Änderungsschneiderei, Zugang zur Meisterprüfung
- teilweiser Ersatz der Unternehmerprüfung
- Berechtigung zur Berufsreifeprüfung – Grundlage für weiterführende Ausbildungen
Ersatz der Unternehmerprüfung
Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben und Handwerken (wie z.B. Damen- und Herrenkleidermachergewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst u.a. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Absolvent/innen der FM entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).
Fachpraxis
Zur selbstständigen Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes, z.B. einer Änderungsschneiderei, Boutique,… ist nach Abschluss der FM eine entsprechende Fachpraxis zu absolvieren.
Zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbebetriebes, z.B. eines Maßsalons, ist eine Meisterprüfung erforderlich.