Fachschule für Mode

FM

Nach Abschluss der FM kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein

  • Verkaufsassistent/in
  • Bekleidungsgestalter/in
  • Textilhandel
  • Dekorateur/in
  • Betriebswirtschaft: Einkauf/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen, Verwaltung
  • Tätigkeiten in Kreativberufen: Bekleidungsgestaltung, Modeberatung, Typberatung
  • Selbstständige/r Unternehmer/in:
    • nach 1-jähriger Fachpraxis: Änderungsschneiderei, Zugang zur Meisterprüfung
    • teilweiser Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Berechtigung zur Berufsreifeprüfung – Grundlage für weiterführende Ausbildungen

Ersatz der Unternehmerprüfung

Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben und Handwerken (wie z.B. Damen- und Herrenkleidermachergewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst u.a. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Absolvent/innen der FM entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).

Fachpraxis 

Zur selbstständigen Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes, z.B. einer Änderungsschneiderei, Boutique,… ist nach Abschluss der FM eine entsprechende Fachpraxis zu absolvieren.

Zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbebetriebes, z.B. eines Maßsalons, ist eine Meisterprüfung erforderlich.