Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

HLW

Nach Abschluss der HLW kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein

  • Tourismus und Gastronomie: Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin (Gleichhaltung mit Lehrabschlüssen)
  • Ernährung: zB Ernährungsberater/in
  • Betriebswirtschaft: Tätigkeiten im mittleren Management, zB Rechnungswesen, Verkauf/Marketing, Bankwesen, Kundenbetreuung
  • Verwaltung (öffentlicher Dienst)
  • Selbstständige/r Unternehmer/in (www.gewerbeordnung.at):
    • ohne weitere Fachpraxis: Hotel- und Gastgewerbebetrieb, Handelsbetrieb, Werbeagentur, Eventagentur
    • nach weiterer Fachpraxis: selbstständige/r Buchhalter/in, Unternehmensberatung, Inkassoinstitut, Versicherungsagent/in

Außerdem bietet dir die HLW eine fachliche Basis für folgende weiterführende Ausbildungen:

  • Gesundheitswissenschaften (FH Krems und FH St. Pölten): Physiotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Ergotherapie, Advanced Nursing Practice, Hebamme, Diätologie, Soziale Arbeit, Life Sciences, Biotechnology
  • Wirtschaftswissenschaften (FH Krems und FH St. Pölten): Tourismus- und Freizeitmanagement, Gesundheitsmanagement, Medienmanagement, Media- und Kommunikationsberatung, Business Administration, Marketing and Sales
  • Pädagogische Hochschulen: Ernährungspädagogik

Selbstverständlich kannst du auch an allen anderen Universitäten und Hochschulen studieren.

Nach 5 Jahren HLW hast du folgende Berechtigungen:

  • Zugang zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs, …
  • selbstständige Führung eines Betriebes im Hotel- und Gastgewerbe (ohne weitere Fachpraxis)
  • selbstständige Ausübung anderer reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich)
  • Gleichwertigkeit mit den abgeschlossenen Lehrberufen Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Restaurantfachmann/frau und Koch/Köchin, Bürokaufmann/frau (gemäß § 34 BAG)
  • Die Anrechnung von Lehrzeiten von bis zu zwei Jahren ist für ausgewählte Lehrberufe möglich.

Ersatz der Unternehmerprüfung

Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben (wie zB Gastgewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst ua. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Absolvent/innen der HLW entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).

Fachpraxis

Da die Absolvent/innen unserer Schule auch bereits das für den Befähigungsnachweis vorgeschriebene dreimonatige Praktikum in einem Gastronomiebetrieb absolviert haben, haben sie die Berechtigung, unmittelbar nach Schulabschluss einen Betrieb im Hotel- und Gastgewerbe selbstständig zu führen. (siehe Gastgewerbeberechtigung)

Zur selbstständigen Ausübung von weiteren reglementierten Gewerben, wie zB selbstständige/r Buchhalter/in, Unternehmensberater/in, Versicherungsagent/in und Inkassoinstitut, ist die Absolvierung einer Fachpraxis vorgesehen (Details siehe www.gewerbeordnung.at).